Ähnlich wie die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung ist auch die Rürup-Rente / Basis-Rente eine Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist ebenfalls staatlich gefördert. Im Jahre 2021 können 92% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden So sind im Jahr 2021 pro Person und Veranlagungsjahr maximal 25.787 € € (51.574 € für Verheiratete) steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (inkl. der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. berufsständischen Versorgungswerken).
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Eine Basisrente wird vor allem Selbstständigen empfohlen: Da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ermöglicht ihnen die Rürup-Rente eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente und frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Abhängig vom Rentenbeginn wird die ausgezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Folgende Vorteile bietet die Rürup-Rente / Basis-Rente:
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