Streitigkeiten können schnell teuer werden, wenn sie gerichtlich geklärt werden müssen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert, welcher schon bei vermeintlich kleinen Streitigkeiten schnell größere Summen erreichen kann. Diese müssen in jedem Fall immer erst selbst getragen werden. Nur bei einem Sieg vor Gericht müssen die Kosten in der Regel vom Verlierer übernommen werden. Viele Fälle werden gar nicht erst verhandelt, weil das Kostenrisiko zu groß ist.
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Mit bestehendem Versicherungsschutz muss der Versicherungsnehmer nur die in der Regel vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Wird ein Anwalt beauftragt, rechnet dieser direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Bereichen, die sich entweder einzeln oder kombiniert abschließen lassen. Die Grundabsicherung besteht aus dem Privatrechtsschutz, welcher durch weitere Bausteine erweitert werden kann. Für eine weitgehend komplette Deckung sind außerdem die Bausteine Beruf, Verkehr und Wohnungs-Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit notwendig. Darüber hinaus gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften noch weitere Bausteine, die sich einschließen lassen. Unsere Versicherungsvermittler / Finanzberater unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Tarifes.