Mit Ihrem Beitrag für die Deutsche Rentenversicherung finanzieren Sie nicht nur Ihre Altersvorsorge, sondern auch Ihre Rente wegen Erwerbsminderung. Die wird gezahlt, wenn festgestellt wird, dass Sie ganz oder teilweise nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar sind.
„Ich bin ja über die Deutsche Rentenversicherung abgesichert bei Berufsunfähigkeit!”
So denken viele – leider! Tatsache aber ist: Bei allen nach 1961 Geborenen zahlt der Staat nur bei Erwerbsminderung, nicht mehr bei Berufsunfähigkeit. Für die Betroffenen hat das gravierende Folgen. Die Erwerbsminderungsrente soll den Verdienst größtenteils ersetzen, wenn die zukünftige und absehbare Arbeitszeit weniger als drei Stunden täglich betragen würde. Von Erwerbsminderung – früher auch als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet – spricht man, wenn Sie nicht mehr irgendeinen Beruf ausüben und in welcher Form auch immer am Erwerbsleben teilnehmen können. Die Renten der Deutschen Rentenversicherung sind sehr gering und erreichen kaum Grundsicherungsniveau.
Sie soll das Einkommen nahezu ersetzen, sofern auf unabsehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Diese soll den Lebensunterhalt teilweise sichern, wenn nur noch eingeschränkt gearbeitet werden kann.
Liegt tatsächlich eine Erwerbsminderung bei Ihnen vor, bedeutet das allerdings immer noch nicht, dass Sie wirklich gut abgesichert sind: Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Können Sie mehr als 3 Stunden arbeiten, gibt es nur die halbe Erwerbsminderungsrente – und bei mehr als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit, erhalten Sie gar keine Leistung. Und selbst die volle Erwerbsminderungsrente macht kaum ein Drittel Ihres letzten Bruttoeinkommens aus. Sie wird in der Regel nur für drei Jahre bewilligt.
Der Tod eines Familienmitglieds ist ein großer Verlust. Für viele ist der Einschnitt darüber hinaus mit finanziellen Einbußen verbunden. Renten für Witwen, Witwer, Waisen und Geschiedene mit Kindern sollen die Existenz der Hinterbliebenen sichern. Doch wann besteht Anspruch auf welche Rente und wie hoch fällt diese aus?
Der Verlust des Partners oder eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag. Um zumindest die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Hinterbliebenen zu sichern, unterstützt der Staat mit verschiedenen Renten.
Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente . Kinder und Jugendliche können eine Waisenrente beantragen, je nach Stand ihrer Ausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Und an Geschiedene mit Kindern kann eine Erziehungsrente gezahlt werden.
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Nach neuem Recht beträgt der Anspruch noch 55 Prozent .
Erfüllt der Hinterbliebene keine der Voraussetzungen für die große Rente, hat er Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente.
Nach Ablauf des Sterbevierteljahres, in dem er die volle Rente des Verstorbenen erhält, hat er Anspruch auf 25 Prozent von dessen Rente. Dies gilt nach altem und neuem Recht.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent , die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Außerdem gibt es zur Waisenrente einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder beider Eltern richtet.
Eine private Unfallversicherung von staatlicher Seite die rund um die Uhr Sicherheit vor finanziellen Einschränkungen bietet gibt es leider nicht.
,,Unsere Versicherungsvermittler empfinden die staatlichen Absicherungen in allen Punkten eher als absolute Grundversorgung und nicht als vollständige Absicherung für alle finanziellen Folgen‘‘