Gerade bei den Geschäftsführern spielt die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine sehr große Rolle, um die Geschäftsführerversorgung darstellen zu können. Zum einen haben Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel noch weniger als die eigenen Mitarbeiter zu erwarten haben und zum anderen sich für diese Personengruppe erheblich größere Spielräume ergeben. Je größer die Spielräume aber auf der einen Seite sind, umso größer ist zumindest aus Sicht der Finanzämter, auch die Gefahr von Missbrauch. Besonders wichtig ist daher, genau zu wissen was geht und wie es rechtssicher zu gestalten ist.
Im Hinblick auf die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung werden die Geschäftsführer je nach ihrem Status sehr unterschiedlich behandelt. Zum einen gibt es eine Unterscheidung nach der Rechtsform des Unternehmens in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und zum anderen nach der Beteiligung des Geschäftsführers am Unternehmen
Der Einzelkaufmann ist „selbstständiger“ Unternehmer im eigentlichen Sinne dieses Wortes. Da er natürlicherweise keine Verträge mit sich selbst schließen kann – also beispielsweise auch keinen Arbeitsvertrag – kann er sich selbst auch keine betriebliche Altersversorgung zusagen.
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und die Erzielung von Einkünften aus diesem Arbeitsverhältnis ist aber elementare Voraussetzung für eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung. Das Gleiche gilt für alle Geschäftsführer von Personengesellschaften (KG, OHG), die gleichzeitig Gesellschafter sind, sodass Ihre Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit als selbständige Tätigkeit anzusehen sind.
Auch für den Geschäftsführer der GmbH & Co. KG wird unterstellt, dass er „selbstständiger“ Unternehmer ist, wenn er gleichzeitig Kommanditist ist und die Verwaltung der KG der einzige Geschäftszweck der GmbH ist.
Eine Geschäftsführerversorgung ist für diesen Personenkreis dann nicht möglich. Hier bleibt nur die Möglichkeit der privaten Vorsorge, die dann entsprechend auch steuerlich leider weniger gefördert wird.
Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte, so beherrscht er die Gesellschaft und gilt sozialversicherungsrechtlich als selbstständig und unterliegt damit nicht der Sozialversicherungspflicht und damit auch nicht den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.
Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt jedoch Angestellter mit Gehaltsanspruch. Insoweit kann er auch eine aus seinem Anstellungsverhältnis begründete Versorgungszusage erhalten, die auch steuerrechtlich anerkannt wird. Eine Geschäftsführerversorgung ist somit möglich.
Sofern überhaupt für den Geschäftsführer bzw. Vorstand einer Kapitalgesellschaft ein Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, so reicht dieser im Regelfall nicht für eine adäquate Versorgung aus. Dies gilt in besonderem Maß für das Risiko der Berufsunfähigkeit.
Die betriebliche Altersversorgung kann diese Lücke bei entsprechender Gestaltung vollständig aus unversteuerten Erträgen des Unternehmens schließen, so dass ein optimaler Wirkungsgrad erreicht wird.
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Geschäftsführervorsorge ist eine Art von Versicherung, die Geschäftsführern und leitenden Angestellten eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod bietet.
Geschäftsführervorsorge ist wichtig, da sie Geschäftsführern und leitenden Angestellten eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod bietet und damit die Fortführung des Unternehmens sicherstellt.
Es gibt verschiedene Arten von Geschäftsführervorsorge, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankentagegeldversicherung.
Eine Geschäftsführervorsorge deckt Risiken wie Berufsunfähigkeit, Unfälle und Tod ab, die das Führen des Unternehmens beeinträchtigen können.
Jeder Geschäftsführer und leitende Angestellte sollte eine Geschäftsführervorsorge abschließen, um sich und das Unternehmen im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod abzusichern.
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Eine Geschäftsführervorsorge kann man direkt bei einem Versicherungsunternehmen oder über einen Versicherungsmakler abschließen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem Experten beraten zu lassen.