Können Sie Ihre Kunden mit einem falschen Rat finanziell schädigen? Wenn nein, sichern Sie sich und Ihre Existenz mit einer Vermögensschadenhaftpflicht gegen mögliche Schadensersatzansprüche ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist sinnvoll für alle Berufsgruppen, die beraten, prüfen, vollstrecken oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Bereits aus der Weitergabe falscher oder fehlerhafter Projektunterlagen oder der Verletzung von Bildrechten können Dritten Vermögensschäden entstehen. Die Folge: Der Berufsträger wird z. B. von dem betroffenen Kunden oder Geschäftspartner mit einer entsprechenden Schadenersatzforderung konfrontiert.
Wir überprüfen den Markt für Sie! WAS WIR FÜR SIE IN DER VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT TUN
Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar eine gestzliche Pflichtversicherung .
Darüber hinaus können sich Selbstständige und Freiberufler versichern, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind. Denn auch bei ihnen können Fehler zu einem finanziellen Nachteil für den Kunden führen – und dieser kann den Schadenersatzanspruch geltend machen. Für folgende Branchen und Berufsbilder empfehlen wir daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Unternehmensberater – Werbeagenturen – Verbände – Stiftungen – Vereine Unsere Versicherungsvermittler / Finanzberater beraten Sie gerne ob eine solche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nötig ist.