Prinzipiell können alle Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Vorstandsmitglieder einer AG sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine betriebliche Altersvorsorge ( Direktversicherung ) abschließen. Die Direktversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer bietet die Möglichkeit,
in einem Versorgungsvertrag miteinander zu kombinieren.
Achtung: Sozialversicherungsfrei sind und bleiben „nur“ 4% der Beitragsbemessungsgrenze. GmbH-Geschäftsführer sind die Gewinner. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer besonders profitieren. Wenn sie keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, haben sie überdurchschnittliche Versorgungslücken. Sie können nunmehr den voll steuerlichen Rahmen nutzen und unter Steuerstundung Privatvermögen aufbauen. Besonders lukrativ ist das Modell dann, wenn der GmbH-Geschäftsführer im Leistungsbezug privat krankenversichert ist, weil nicht einmal dann Beiträge fällig werden. Aber auch freiwillig gesetzlich Versicherte GmbH-Geschäftsführer haben nun höhere, flexible und einfache Möglichkeiten.
Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Unter anderem wird der Höchstbetrag für steuerfreie Versorgungsbezüge auf dann 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angehoben. Begünstigt sind also Beiträge für betriebliche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nach § 3, Nr. 63 EStG. Damit sind in 2021 monatlich 568,00 EUR steuerfreie Versorgungslöhne möglich. Besteht bereits eine pauschal besteuerte Direktversicherung nach §40b EStG auf die Person, werden diese Beiträge auf den steuerfreien Gesamtrahmen angerechnet.